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Diese rechtliche Seite wurde automatisch übersetzt und kann sprachliche Fehler beinhalten. Zwingend rechtlich bindend ist ausschließlich die rumänische Originalfassung.

Effective

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Vermietung

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der:

WOGENFELS S.R.L.
Strada PANSELELOR Nr. 1, Ap. 4, Bloc A4 / Scara A / ETAJ 1 / Apartament 4
305600 Sânnicolau Mare, Rumänien
E-Mail: office@wogenfels.ro
(im Folgenden „Vermieter“ genannt).

Vertragspartner ist der jeweilige Mieter bzw. Gast (im Folgenden „Mieter“). Abweichende Bestimmungen, auch allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters, finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsgegenstand und Buchung

Der Vermieter stellt dem Mieter möblierte Premium-Wohnungen (Mikroapartments) im rumänischen Timișoara zur Verfügung. Wir bieten sowohl Langzeitvermietungen (Standard) als auch Kurzzeitvermietungen im sogenannten „Hotel-Regime“ an.

Alle spezifischen Details wie Mietbeginn, Mietdauer, genaue Ausstattung, Mietzins und Nebenkosten werden im jeweiligen individuellen Mietvertrag schriftlich festgehalten. Die Präsentation der Apartments auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage dar. Ein Vertrag (Mietvertrag) kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung (auch in digitaler Form zulässig) rechtsgültig zustande.


3. Digitale Verträge und Vermietung aus dem Ausland

Wir bieten die Möglichkeit, Vertragsabschlüsse via digitaler Signatur (in der Regel zweisprachig, z.B. Rumänisch/Englisch oder Rumänisch/Deutsch) durchzuführen.


4. Mietzins, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

  1. Miete und Nebenkosten: Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzins ist bindend. Im Mietvertrag wird explizit geregelt, welche Nebenkosten (z.B. Strom, Wasser, Internet, Gebäudeinstandhaltung) in der Miete inkludiert („All-Inclusive“) oder separat nach Verbrauch bzw. Pauschale zu entrichten sind.
  2. Fälligkeit: Bei Langzeitmieten ist die Miete, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus bis zum 5. Werktag des laufenden Monats auf das im Vertrag angegebene Firmenkonto der WOGENFELS S.R.L. zu überweisen.
  3. Verzug und Vertragsstrafe: Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des fälligen Betrags pro Tag der Verzögerung zu berechnen, bis die Zahlung vollständig beglichen ist. Dies gilt kumulativ zum Recht der außerordentlichen Kündigung (Ziff. 8.3).

5. Kaution

Zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für etwaige Schäden am Apartment oder an der Einrichtung sowie für ausstehende Miet- oder Nebenkostenzahlungen, hat der Mieter vor Schlüsselübergabe eine Sicherheitsleistung (Kaution) zu erbringen.

  1. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt. Das Apartment wird erst nach vollständigem Zahlungseingang der Kaution an den Mieter übergeben.
  2. Werden während der Mietzeit berechtigte Abzüge von der Kaution vorgenommen, ist der Mieter verpflichtet, die Kaution innerhalb von maximal 5 Werktagen nach Aufforderung wieder auf den vollen Betrag aufzustocken.
  3. Die Kaution wird innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet, vorausgesetzt, dass alle Verbindlichkeiten (Miete, Nebenkosten, Strafen) beglichen sind und das Apartment im vertragsgemäßen Zustand (abgesehen von normaler Abnutzung) zurückgegeben wurde.

6. Rechte und Pflichten des Mieters (Nutzung)

  1. Zweckbindung: Das Apartment darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist strikt untersagt.
  2. Sorgfaltspflicht: Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment sowie die bereitgestellte Einrichtung (Möbel, Geräte) pfleglich und sorgsam (gem. rumänischem Recht „wie ein guter Hausvater“) zu behandeln. Das Inventar darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters aus dem Apartment entfernt werden. Tiere (Haustiere) sowie das Rauchen im Apartment sind ausdrücklich untersagt.
  3. Instandhaltung und Reparaturen: Der Mieter ist verpflichtet, kleine, alltägliche Instandhaltungsreparaturen auf eigene Kosten vorzunehmen sowie Schäden, die durch ihn, seine Mitbewohner oder Besucher verursacht wurden, zu beheben.
  4. Meldepflicht für Strukturelle Schäden: Der Mieter muss den Vermieter über die Notwendigkeit größerer Reparaturen oder kapitaler Schäden (die in die Zuständigkeit des Vermieters fallen) innerhalb von maximal 2 Tagen nach Kenntnisnahme informieren. Unterlässt er dies, haftet er für daraus resultierende Folgeschäden.
  5. Duldungspflicht bei Reparaturen: Im Falle von Mängeln hat der Mieter nach schriftlicher Aufforderung durch den Vermieter 15 Werktage Zeit, von ihm verschuldete Schäden zu beheben. Kommt er dem nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, das Apartment nach Vorankündigung von 48 Stunden zu betreten und die Reparaturen auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Weiterhin ist dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten (z.B. bei einem geplanten Verkauf an Dritte) nach vorheriger Absprache Zutritt zum Apartment zu gewähren.
  6. Untervermietung: Eine Untervermietung (insbesondere die Weitervermietung als Kurzzeit-AirBnb) oder die sonstige Überlassung des Apartments an Dritte (sog. Arbitrage) ist ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt. Ein Verstoß führt zur sofortigen Auflösung des Vertrags und der Räumung.

7. Kurzzeitvermietung (“Hotel Regime”)

Sofern ein Apartment ausdrücklich für eine Kurzzeitmiete (z.B. tageweise oder wochenweise) angemietet wird, gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

  1. Registrierungspflich: Der Mieter und alle Mitreisenden müssen sich beim Check-in mit einem gültigen Ausweisdokument registrieren, da der Vermieter gesetzlichen Meldepflichten des rumänischen Tourismusgesetzes unterliegt.
  2. Reinigung: Eine Endreinigungsgebühr wird, sofern nicht anders vereinbart, auf den Buchungspreis aufgeschlagen.

8. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Ordentliche Kündigung: Der Mietvertrag kann von jeder Partei jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Vorankündigungsfrist (Preaviz) von 60 Tagen gekündigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um befristete oder unbefristete Verträge handelt.
  2. Außerordentliche Kündigung von Rechts wegen (Pact Comisoriu): Im Falle unbezahlter Miete oder offener Nebenkosten von mehr als 15 Werktagen, gilt der Vertrag von Rechts wegen (Pact Comisoriu gemäß Art. 1553 Codul Civil) ohne weitere gerichtliche Schritte oder Vorankündigung als beendet.
  3. Außerordentliche Kündigung mit Frist: Der Vertrag wird außerdem nach einer schriftlichen Benachrichtigung mit einer Frist von 15 Kalendertagen beendet, wenn der Mieter:
    • die Räumlichkeiten für andere als im Vertrag bestimmte Zwecke nutzt,
    • die vereinbarten Verpflichtungen wiederholt verletzt (z.B. Vertragsstrafe nicht aufstockt),
    • das Apartment ohne Genehmigung untervermietet oder abtritt,
    • die vereinbarte Kaution oder Auffüllung nicht fristgemäß erbringt.
  4. Titel (Titlu executoriu): Gemäß Artikel 1798 der rumänischen Zivilprozessordnung stellt der Mietvertrag einen vollstreckbaren Titel bezüglich der Mietzahlung, der Nebenkosten und der Räumung des Apartments bei Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Mieter dar.

9. Haftung des Vermieters und des Mieters

  1. Haftung Vermieter: Der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht, sofern kein nachweisliches Verschulden vorliegt.
  2. Haftung Mieter: Der Mieter haftet vollumfänglich für alle von ihm, seinen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden am Apartment, am Gebäude oder am Inventar. Der Mieter ist angehalten, eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung für die Dauer der Mietzeit abzuschließen, die Mietsachschäden abdeckt.

10. Rückgabe des Apartments

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Apartment vom Mieter geräumt, in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand (Berücksichtigung der normalen vertragsgemäßen Abnutzung) an den Vermieter samt allen übergebenen Schlüsseln zurückzugeben. Entstehen dem Vermieter Kosten durch notwendige Sonderreinigungen oder Reparaturen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, können diese von der Kaution einbehalten werden.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht von Rumänien, unter Ausschluss von Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der zuständige Sitz des Vermieters (Timiș Județ, Rumänien), sofern der Mieter Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.